Informationen für Eltern und Erziehunsberechtigte
Einige grundsätzliche Informationen zu unseren Sprechzeiten und der Organisation des Schulalltages sind hier aufgeführt.

 

Ihre Ansprechpartner

Die Schule wird durch Frau Komendzenski (Schulleiterin) und Frau Wientges (Konrektorin) geleitet.

Als Schulsekretärin führt Frau Grummer das Büro.

Natürlich wird in der Regel Ihre erste Ansprechparterin / Ihr erster Ansprechpartner die Klassenleitung Ihres Kindes sein. Am besten erreichen Sie diese in den Pausenzeiten: von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr bzw. von 12:45 Uhr bis 13:15 Uhr.

 

Sie können uns per Telefon (04408 - 7979), Telefax (04408 - 2800) oder per E-Mail (info(at)fs-hude.de) erreichen.

 

Bürozeiten

Das Büro ist durch Frau Grummer zu folgenden Zeiten besetzt:

montags und donnerstags von 08:15 bis 12:00 Uhr,

dienstags und mittwochs von 08:15 bis 11:15 Uhr

und freitags von 08:15 bis 10:30 Uhr.

 

Frühstück

Täglich sollen die Schülerinnen und Schüler ein Frühstücksbrot, nach Möglichkeit auch ein Stück Obst mitbringen, da in den Klassen gemeinsam gefrühstückt wird.

Im Bereich Geistige Entwicklung wird in der Regel ein Getränk (zumeist Früchtetee) durch die Klasse bereitgestellt.

Über die genaueren Regelungen und mögliche Abweichungen, z.B. durch die Zubereitung eines eingenes Frühstücks im Rahmen des Unterrichts, wird sie die Klassenleitung Ihres Kindes informieren.

 

Krankheit

Sollte Ihr Kind einmal krank sein und nicht zur Schule kömmen können, so bitten wir Sie, uns gleich morgens (07:30 Uhr bis 07:45 Uhr) zu benachrichtigen.

 

Schülertransport

Die Organisation des Schülertransports obliegt dem Landkreis Oldenburg. Informationen zum Schülertransport und Ansprechpartnern finden Sie hier. Im Bereich Geistige Entwicklung wird der Schülertransport in der Regel durch private Taxi-Unternehmen übernommen. Hier sollten Sie eine entsprechende Nachricht durch den Landkreis Oldenburg erhalten haben.

 

Stundenplan

Der Unterricht beginnt um 07:45 Uhr. Ab 07:30 Uhr kann das Schulgeände betreten werden, da ab diesem Zeitpunkt eine Aufsicht geährleistet ist. Die Unterrichtszeiten im Bereich Lernen und Geistige Entswicklung unterschieden sich, nähre Angaben zum Unterricht im Bereich Lernen finden sie hier und zum Bereich Geistige Entwicklung hier.

Der genaue Stundenplan Ihres Kindes wird Ihnen am Anfang des Schuljahres durch die Klassenleitung Ihres Kindes mitgeteilt.

Diesem Stundenplan sind auch die Zeiten für Sport / Schwimmen zu entnehmen. An den betreffenden Tagen sollte Ihr Kind das vollständige Sportzeug (Turnschuhe, Turnhose, Turnhemd und ab der Hauptstufe: Duschgel, Schampoo und ein großes Handtuch, ggf. einen Haarfön) bzw. Schwimmzeug (Badeanzug / Badehode, Duschgel, Schampoo und ein großes Handtuch) mitbringen.



Beschädigung oder Verlust von Sachgegenständen PDF Drucken

Bei mutwilliger Beschädigung einer Sache, die der Schule gehört (z. B. zerbrochene Scheibe, zerkratzter oder beschmierter Tisch) oder bei Diebstahl von fremden Sachen haften die Erziehungsberechtigen für den Schaden. Ist der Diebstahl durch grobe Fahrlässigkeit des oder der Geschädigten begünstigt worden, gibt es keine Schadensdeckung durch den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) Hannover. Der Deckungsschutz ist u. a. auch räumlich und zeitlich begrenzt, wobei nicht die Öffnungszeit der Schule sondern die Zeit des Schulbesuchs der oder des Betroffenen entscheidend ist. Mit dem Erreichen des Elternhauses endet der Deckungsschutz des KSA Hannover. In der Schule zurückgelassene Sachen, deren Mitnahme verlangt werden kann, sind dann in das Schutzsystem nicht mehr eingebunden. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass sich die Schülerin oder der Schüler noch am selben Tag bemüht, eine z. B. nach dem Sportunterricht vergessene Uhr wiederzubekommen.

Das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstigen Zahlungsmitteln, Urkunden aller Art, Fahrausweisen, Schlüsseln, Geldbörsen und Brieftaschen unterliegen nicht dem Deckungsschutz des KSA Hannover. Sachen, die nicht zum Schulgebrauch bestimmt sind und auch nicht auf Anforderung der Lehrkraft zu Unterrichtszwecken mitgebracht wurden, also Gegenstände, die den persönlichen Bedürfnissen bzw. der aktiven Pausengestaltung dienen (z. B. MP3-Player oder Handy) unterliegen ebenfalls nicht dem Deckungsschutz.
 
Schulverfassung und Gremien PDF Drucken
Mit der Einführung der Eigenverantwortung an allen öffentlichen Schulen in Niedersachsen zum 1. August 2007 werden die Verantwortlichkeiten und das Zusammenwirken der Gremien wie folgt geregelt:
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Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen PDF Drucken

Landkreise entscheiden!


Mit dem meteorologischen Winteranfang muss nun auch verstärkt mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kommt es zu kurzfristigen Schulausfällen.

 

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht, treffen die dafür zuständigen Landkreise in der Regel erst am  frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben. Auch die Servicenummer des Landkreises Oldenburg gibt Ihnen Auskunft: 0800 2779300.

 

Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet: Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informiert aktuell und zuverlässig unter der Adresse www.vmz-niedersachsen.de.

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Informationen zur neuen Grippe ("Schweinegrippe") PDF Drucken

Die Schweinegrippe ist noch immer ein wichtiges Thema für die Schulen. Informationen in Form von Verlinkungen zur Niedersächsischen Landesschulbehörde finden sie hier.

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